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BEKÄMPFUNG DER VOGELGRIPPE
Ist die Erkrankung in einer Geflügelherde nachgewiesen, wird regelmäßig der Gesamte Bestand getötet. Die Kadaver werden verbrannt oder anderweitig unschädlich gemacht, um eine Verbreitung zu verhindern. Dadurch lässt sich jedoch auch nicht mehr nachweisen, wieviele Tiere tatsächlich erkrankt waren.
Impfstoffe sind zwar existenz, ihr Einsatz ist jedoch umstritten, das geimpfte Tiere nicht mehr von infizierten Tieren zu unterscheiden sind. In Deutschland basiert die Bekämpfung auf Rechtsgrundlage des Tierseuchengesetzes, der Geflügelpestschutzverordnung und der Geflügelpest-Verodnung. Damit sind Geflügelmärkte nur noch in Ausnahmefällen erlaubt bzw. in manchem Bundesländern ganz verboten. Lockvögel bei Jagden sind untersagt und Geflügel darf nur noch mit Leitungswasser getränkt werden. Weiter gibt es ein Importstopp für Geflügel aus H5N1-betroffenen Ländern und ein Verbot der Freilandhaltung.
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